Buchholzallee 17

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  8 - 17 Uhr


Dokumente zum PDF Download

Service und Formulare

Zur Zeit stehen Ihnen folgende Formulare im Adobe PDF-Format zur Verfügung.

Sie können uns gerne die unterschriebenen Dokumente fotografiert per Mail / Fax zukommen lassen:

Beratungshilfe

 

Wenn Sie die Kosten für eine Beratung oder außergerichtliche Interessenvertretung nicht selbst aufbringen können, besteht die Möglichkeit bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeantrag zu stellen. Zur Antragstellung müssen Sie Belege über Ihre laufenden Einnahmen und Ausgaben mitbringen, sofern kein ALG II- oder Sozialhilfebescheid vorliegt. 

 

Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhalten Sie von der Beratungshilfestelle einen Berechtigungsschein, den Sie bitte zu Ihrem Besprechungstermin in der Kanzlei mitbringen. Sie selbst zahlen dann nur noch eine Schutzgebühr in Höhe von 15,00 EUR.

 


 

Prozesskostenhilfe

 

Für die Vertretung Ihrer Interessen in gerichtlichen Verfahren können Sie Prozesskostenhilfe beantragen, wenn Sie die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung nicht selbst aufbringen können. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn Sie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen. Den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe erhalten Sie hier. Ihm sind der Leistungsbescheid oder Belege zu den wirtschaftlichen Verhältnissen beizufügen, also zum laufenden Einkommen und Aufwendungen für Wohnung, Versicherungen, für die Berufsausübung erforderliches Kraftfahrzeug usw..

 

Prozesskostenhilfe wird nur gewährt, wenn die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht. Sollten Sie sich dessen nicht sicher sein, empfiehlt es sich, zunächst eine Beratung, ggf. im Wege der Beratungshilfe, in Anspruch zu nehmen.

 

Die Prozesskostenhilfe ist, je nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen, nach der Gewährung oder zu einem späteren Zeitpunkt ratenweise an die Landeskasse zurückzuzahlen, wenn ein entsprechendes Einkommen vorliegt.